„§ 15 Höhe der Entgelte
Abs. 1
Das Benutzungsentgelt wird stets für die Dauer eines Schuljahres (01.08. bis 31.07. des Folgejahres) erhoben und ist in monatlichen Teilbeträgen per Bankeinzug zu entrichten. Hiervon ausgenommen sind Blockschüler, welche das Internat nur wochenweise im Rahmen ihres Ausbildungsplanes nutzen. Diese Blockschüler zahlen ein Entgelt in Höhe von 130,00 € je begonnener Woche der im Mietvertrag vereinbarten Nutzungszeiten. Für die Einzelübernachtung beträgt das zu zahlende Entgelt je Übernachtung 40,00 €.