Kosten

Auszug Entgeltordnung vom 28.10.2024 - gültig ab 01.02.2025

§ 15 Höhe der Entgelte

Abs. 1 

Das Benutzungsentgelt wird stets für die Dauer eines Schuljahres (01.08. bis 31.07. des Folgejahres) erhoben und ist in monatlichen Teilbeträgen per Bankeinzug zu entrichten. Hiervon ausgenommen sind Blockschüler, welche das Internat nur wochenweise im Rahmen ihres Ausbildungsplanes nutzen. Diese Blockschüler zahlen ein Entgelt in Höhe von 130,00 € je begonnener Woche der im Mietvertrag vereinbarten Nutzungszeiten. Für die Einzelübernachtung beträgt das zu zahlende Entgelt je Übernachtung 40,00 €.

Nutzungsumfang Mietentgelt Monatlicher Abschlag
Sonntag-Freitag ohne Ferien 3.240 € 270 €
Sonntag-Freitag inkl. Ferien 3.780 € 315 €
Blockschüler 130 € je begonnener Woche
Einzelübernachtung 40,00 € je Nacht

Abs. 2
Der Tagessatz für das Verpflegungsentgelt beträgt pro Tag 9,50 €. Hiervon entfallen für die Frühstücksverpflegung (Montag-Freitag) jeweils 3,00 € sowie für die Abendbrotverpflegung (Montag-Donnerstag) jeweils 6,50 €.

Abs.3
Das CITY.Internat kann für vier Wochen im Jahr zum Zwecke von Reinigungsarbeiten und Reparaturen oder während der Weihnachtsferien geschlossen werden. Die Entgeltpflicht des Mieters wird hierdurch nicht ausgesetzt."

Die vollständige Entgeltordnung können Sie hier herunterladen.

Unterstützung und Förderung

Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von mindestens 16 € pro Tag. Details zur Förderung sind in der "Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung" zu finden. Der Zuschuss kann bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten am Hauptwohnsitz beantragt werden. Der Antragsvordruck sowie ein Merkblatt sind beim Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung erhältlich. 

Internatsschüler, welche am Clara-Wieck-Gymnasium Zwickau unterrichtet werden, haben i.d.R. Anspruch auf eine Unterstützung durch den Freistaat Sachsen. Diese wird als nicht rückzahlungspflichtiger Festbetrag in Höhe von bis zu 195,00 € je Monat gewährt, unabhängig der Einkommenssituation der Erziehungsberechtigten.
Demnach beträgt aktuell die monatliche Belastung durch die Internatsmiete für sächsische Schülerinnen und Schüler des Clara-Wieck-Gymnasiums nur 35,00 €.

Download Merkblatt

Begabtenförderung

Weiterhin besteht für Internatsschüler die Möglichkeit, durch Eintritt in die KON.Klasse bzw. Förderklasse des Konservatoriums zusätzliche Angebote zu einem ermäßigten Entgelt zu erhalten.

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