Anmeldung

Als Musikschule der Stadt Zwickau bieten wir ein breites Spektrum an instrumentalen und gesanglichen Unterrichts- und Kursangeboten. Von Babys Musikgarten bis zu Angeboten im Jazz-, Rock- und Popbereich - bei uns wird jeder, gleich welchen Alters - ein musikalisches Betätigungsfeld finden.

Neben dem entgeltpflichtigen Einzel- oder Gruppenunterricht ist die musikalische Mitwirkung in unseren Ensembles, Chören und Orchestern sowie der Unterricht in verschiedenen Ergänzungsfächern (wie z.B. Musiktheorie) kostenfrei möglich.

Weiterhin halten wir für unsere Schüler ein großes Angebot an Leihinstrumenten bereit, welche für günstige Entgelte für die Zeit der Ausbildung gemietet werden können. In unserer Notenbibliothek finden Sie ein breites Angebot an musikalischer Literatur.

Online-Anmeldung

Da es aufgrund der sehr hohen Nachfrage in einigen Unterrichtsfächern eine Warteliste gibt, bitten wir Sie, sich rechtzeitig für einen Ausbildungsplatz an unserer Musikschule anzumelden. Nutzen Sie bitte hierfür unsere Online-Anmeldung.

ONLINE-ANMELDUNG

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Kosten

Hier eine Kostenübersicht der häufigsten Unterrichtsformen. Bitte beachten Sie unsere vollständige Entgeltordnung.

Ab 01. Feburar 2025 tritt die neue Entgeltordnung in Kraft.

Unterrichtsart Unterricht/ Woche Jahresentgelt Monatsrate
Einzelunterricht 30 Minuten 567,00 € 47,25 €
Einzelunterricht 45 Minuten 756,00 € 63,00 €
2er-Gruppe 45 Minuten 504,00 € 42,00 €
3er-Gruppe 45 Minuten 403,20 € 33,60 €
Kurse Früherziehung 45 Minuten 180,00 € 15,00 €
Ballett 45 Minuten 240,00 € 20,00 €
Schwanenschloß Chöre 45,00 €
Instrumentenkarussell 10 Wochen á 45 Min. 50,00 €

Ermäßigungen

Es ist möglich, dass Sie eine Sozial-, Geschwister- oder Zweitfachermäßigung erhalten können. Dies ist ebenfalls in unserer Entgeltordnung geregelt. Besonders talentierte Schüler können sich für eine Aufnahme in die KON.Klasse oder auch Förderklasse bewerben und somit umfangreiche Ausbildungspakete zu einem attraktivem Komplettpreis in Anspruch nehmen.

Erwachsenenzuschlag

Für Schülerinnen und Schüler welche das 20. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % zum jeweiligen Entgelt erhoben. (Für Befreiungen siehe Entgeltordnung § 4 Abs. 2.)

Datenschutzhinweise

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